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Bauherr

Der Bauherr ist im Baurecht die Person, die für einen Bau rechtlich wie auch wirtschaftlich verantwortlich ist. Er bereitet das Bauvorhaben vor und führt es durch oder er beauftragt die Vorbereitung und Durchführung. Das gilt auch bei Containerbauten.

Darüber hinaus hat er das Recht, alle Beteiligten am Bau, z. B. den Bauleiter, zu benennen. Der Bauherr kann eine natürliche wie auch eine juristische Person sein, muss jedoch immer Verfügungsberechtigter des Baugrundstücks sein. 

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