Eine öffentliche Ausschreibung ist im nationalen Vergaberecht ein Vergabeverfahren für Aufträge. Ein Auftraggeber fordert hiermit Unternehmen öffentlich auf, Angebote einzureichen. Öffentlich-rechtliche Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, öffentlich auszuschreiben.
In einem öffentlichen Ausschreibungstext sollten alle Leistungsanforderungen so detailliert wie möglich beschrieben und produktneutral formuliert sein.